Therapiekosten und Kostenübernahme

Als Fachärztin für Allgemeinmedizin führe ich die Zusatzbezeichnung tiefenpsychologische Psychotherapie. Ich bin ärztliche Psychotherapeutin mit Meldung bei der Ärztekammer und Eintragung ins dortige Arztregister.

Kostenübernahme

Dies bedeutet, dass in der Regel sowohl die Kosten für eine allgemeinmedizinische als auch für eine psychotherapeutische Behandlung  von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen und unter bestimmten Bedingungen auch durch die gesetzlichen Kassen übernommen werden. Näheres lesen Sie hierzu bitte unter dem Reiter „Kostenerstattung“.

 

Für Privatrechnungen gelten die Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).“ Nur bei gerechtfertigten Erschwernissen, natürlich mit entsprechender Begründung, werde ich auch über dem üblichen Steigerungssatz liquidieren.

 

Selbstzahler

Sollten Sie sich entschließen die Psychotherapiesitzungen selbst zu bezahlen, so entfallen viele kassentechnische Vorschriften.

 

Bei einer Kostenerstattung durch die Krankenkassen besteht zum Teil die Pflicht aus Ihren Angaben mit anonymisierten Daten Berichte zu erstellen. In diesen Berichten muss die Therapeutin Angaben zu Therapieinhalten, Methoden und Zielen gegenüber den von den Krankenkassen bestellten Fachgutachtern Auskunft geben.

 

Wenn Sie ein niedriges Einkommen haben, können wir die Kosten pro Sitzung individuell vereinbaren. Sie begleichen dann die vereinbarte Summe zu Beginn einer Sitzung gegen Aushändigung einer Quittung mit nachfolgender Rechnung. Die Kosten für nicht von der Kasse erstattete Behandlungen können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.